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Anzeige von Pacific Global Advisors Veröffentlicht: April 2026
Rentenreform 2026

Rentenreform 2026: Aktivrente, Rentenerhöhung und neue Freibeträge im Überblick

Zum 1. Januar 2026 sind mehrere Neuregelungen in Kraft getreten, zum 1. Juli folgt die offiziell bestätigte Rentenerhöhung um 4,24 Prozent. Diese Informationsseite fasst die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammen und verweist auf die zugrundeliegenden amtlichen Quellen.

Symbolbild zur Rentenreform 2026

Die Rentenreform 2026 bringt neue Freibeträge, eine bestätigte Rentenerhöhung und weitere Anpassungen.

Werbehinweis: Diese gesponserte Informationsseite wurde von Pacific Global Advisors erstellt. Sie dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Inhalte sind keine Empfehlung für oder gegen bestimmte finanzielle Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte erteilen die Deutsche Rentenversicherung, die zuständige Krankenkasse sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater oder andere amtliche Stellen.

Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen

Mit dem Inkrafttreten des Aktivrentengesetzes zum 1. Januar 2026 hat der Gesetzgeber einen neuen steuerlichen Freibetrag für arbeitende Rentnerinnen und Rentner geschaffen. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann seither bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das entspricht einem jährlichen Freibetrag von 24.000 Euro.

Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben jedoch bestehen, auch auf den Zuverdienst: Die Begünstigung umfasst ausschließlich die Einkommensteuer, nicht die Sozialabgaben.

Kurz gefasst

  • Freibetrag: bis zu 2.000 Euro im Monat, maximal 24.000 Euro im Jahr
  • Gültig für: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Nicht erfasst: Minijobs, Selbständigkeit, Beamtenpensionen
  • Anschlussverbot entfallen: Befristete Verträge beim früheren Arbeitgeber sind nun ohne Sachgrund möglich

Mit dem Aktivrentengesetz ist zudem das sogenannte Anschlussverbot weggefallen. Rentnerinnen und Rentner können damit einen befristeten Vertrag beim vormaligen Arbeitgeber auch ohne Sachgrund abschließen. Dies war zuvor nur mit nachweisbarem Sachgrund möglich.

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Rente

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat den Wert am 5. März 2026 offiziell bestätigt. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Von der Anpassung profitieren rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.

Die Rentenanpassung erfolgt automatisch, ohne dass Rentnerinnen und Rentner tätig werden müssten. Sie gilt einheitlich in allen Bundesländern und betrifft sämtliche Rentenarten, darunter Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenenrenten.

Rechenbeispiele zur Rentenerhöhung

Bruttorente bisher: 1.200 Euroneu: rund 1.250,88 Euro (+50,88 Euro)
Bruttorente bisher: 1.500 Euroneu: rund 1.563,60 Euro (+63,60 Euro)
Bruttorente bisher: 1.800 Euroneu: rund 1.876,32 Euro (+76,32 Euro)
Bruttorente bisher: 2.200 Euroneu: rund 2.293,28 Euro (+93,28 Euro)

Die Rechenbeispiele sind gerundet und beziehen sich ausschließlich auf die Bruttorente vor Abzug individueller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Wie viel netto tatsächlich ankommt, hängt unter anderem vom Besteuerungsanteil, dem Krankenversicherungsbeitrag und weiteren individuellen Faktoren ab.

Ältere Frau in einer kleinen Buchhandlung
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Mindestlohn, Minijob und Midijob: Neue Werte ab 2026

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde gestiegen. Parallel dazu ist die Minijob-Grenze von 556 Euro auf 603 Euro im Monat angehoben worden. Der Jahresverdienst in einem durchgängigen Minijob darf damit maximal 7.236 Euro betragen. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro Mindestlohn und 633 Euro Minijob-Grenze bereits festgelegt.

Der Midijob-Bereich reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. In diesem Verdienstkorridor gelten weiterhin reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, die mit steigendem Verdienst gleitend ansteigen.

Wichtig für Rentnerinnen und Rentner

  • Ein Minijob bleibt neben der Rente weiterhin möglich und grundsätzlich sozialabgabenfrei für den Beschäftigten
  • Minijobs fallen allerdings nicht unter den neuen Aktivrente-Freibetrag, da es sich nicht um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt
  • Wer parallel einen Minijob und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, sollte sich vorab bei der Minijob-Zentrale zu den Folgen erkundigen

Wen betrifft die Rentenreform 2026? Ein Überblick nach Lebenssituation

Die Neuregelungen wirken sich in sehr unterschiedlicher Weise auf einzelne Gruppen aus. Die folgende Übersicht ordnet zu, welche Änderungen für welche Lebenssituation besonders relevant sein können.

Bestandsrentner

Profitieren ab Juli 2026 von der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent. Der bisherige Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Keine neue Steuerpflicht durch die Anhebung des Besteuerungsanteils.

Neurentner 2026

Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, versteuert 84 Prozent der Bruttorente. 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Ob Steuern anfallen, hängt vom Grundfreibetrag und dem Gesamteinkommen ab.

Arbeitende Rentner

Kernzielgruppe der neuen Aktivrente. Bis zu 2.000 Euro Zuverdienst pro Monat sind steuerfrei, sofern die Regelaltersgrenze erreicht ist und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig erfolgt.

Betriebsrentner

Profitieren 2026 vom auf 197,75 Euro gestiegenen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen. Wichtig: Der Freibetrag gilt nur für die gesetzliche Kranken-, nicht für die Pflegeversicherung.

Mütter mit Kindern vor 1992

Nach der 2025 beschlossenen Mütterrente III werden ab 1. Januar 2027 drei volle Erziehungsjahre pro Kind anerkannt. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab 2028, rückwirkend ab Inkrafttreten.

Privat Vorsorgende

Das geplante Altersvorsorgedepot soll die staatlich geförderte private Vorsorge neu ordnen. Der Bundestag hat das Reformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Betrifft mich das? Ein kurzer Selbst-Check

Mit wenigen Fragen lässt sich grob einordnen, welche Aspekte der Rentenreform 2026 für die eigene Situation relevant sein können. Der Selbst-Check ersetzt keine individuelle Prüfung durch die zuständigen Stellen, kann aber helfen, die für Sie interessanten Themen zu identifizieren.

Selbst-Check

Gehen Sie 2026 erstmals in Rente?
Dann gilt für Sie der Besteuerungsanteil von 84 Prozent. 16 Prozent Ihrer Bruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei (Rentenfreibetrag).
Arbeiten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig?
Dann können Sie grundsätzlich den Aktivrente-Freibetrag von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei nutzen.
Beziehen Sie eine Betriebsrente von mehr als 197,75 Euro im Monat?
Für den Anteil oberhalb des Freibetrags werden Krankenversicherungsbeiträge fällig. Für die Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht.
Haben Sie Kinder, die vor 1992 geboren wurden?
Dann sind Sie von der Mütterrente III betroffen. Ab 1. Januar 2027 werden pro Kind drei statt bislang 2,5 Erziehungsjahre anerkannt.
Gehen Sie nebenbei einem Minijob nach?
Der Minijob bleibt weiterhin möglich. Er fällt aber nicht unter die neue Aktivrente, weil keine Sozialversicherungspflicht besteht.
Planer, Brille und Stift auf einem Tisch
Wichtige Termine der Rentenreform 2026 lassen sich in einer klaren Übersicht festhalten.

Die wichtigsten Termine 2026 bis 2028 im Überblick

Die Rentenreform 2026 ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein Paket aus mehreren Gesetzen mit unterschiedlichen Zeitpunkten. Diese Übersicht fasst die maßgeblichen Daten zusammen.

01.01.2026Januar 2026

Aktivrente, Mindestlohn und Minijob-Grenze

Aktivrente-Freibetrag von 2.000 Euro monatlich, Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro, Betriebsrenten-Freibetrag 197,75 Euro.

05.03.2026März 2026

Rentenanpassung offiziell bestätigt

Die Deutsche Rentenversicherung gibt bekannt, dass die Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen.

01.07.2026Juli 2026

Rentenerhöhung um 4,24 Prozent

Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Anpassung erfolgt automatisch für alle Rentenarten.

01.01.2027Januar 2027

Mütterrente III tritt in Kraft

Für Kinder vor 1992 werden drei volle Jahre Kindererziehungszeit anerkannt. Die Auszahlungen beginnen voraussichtlich 2028 und wirken rückwirkend.

01.01.2027Januar 2027 Gesetzentwurf

Altersvorsorgedepot (geplanter Start)

Der Bundestag hat das Reformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.

2028Ausblick

Auszahlung der Mütterrente III

Die technische Umsetzung im Rentensystem ist für 2027 vorgesehen. Die erste Auszahlung der höheren Beträge wird nach aktuellem Stand 2028 erfolgen, rückwirkend ab Januar 2027.

Rechtsstand und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Einige Teile der Rentenreform sind bereits geltendes Recht, andere befinden sich noch im parlamentarischen Verfahren. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nur verabschiedete Gesetze rechtssicher Wirkung entfalten.

Beschlossen und in Kraft

  • Aktivrente: seit 01.01.2026 anwendbar
  • Rentenerhöhung 4,24 Prozent: amtlich bestätigt, wirksam ab 01.07.2026
  • Haltelinie 48 Prozent bis 2031: Bundestag 05.12.2025, Bundesrat 19.12.2025
  • Mütterrente III: Bundestag 05.12.2025, Bundesrat 19.12.2025, Inkrafttreten 01.01.2027
  • Mindestlohn 13,90 Euro und Minijob-Grenze 603 Euro: seit 01.01.2026
  • Beitragssatz zur Rentenversicherung: unverändert 18,6 Prozent

Noch im Verfahren

  • Altersvorsorgedepot: Bundestag hat am 27.03.2026 beschlossen, Zustimmung des Bundesrats steht aus; geplanter Start 01.01.2027
  • Alle Angaben zum Altersvorsorgedepot stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden parlamentarischen Verabschiedung
  • Die Rentenkommission hat ihre Arbeit am 07.01.2026 aufgenommen und soll Empfehlungen für die Zeit nach 2031 vorlegen

Hinweis. Diese Seite bündelt öffentlich verfügbare Informationen zur Rentenreform 2026 und ordnet diese neutral ein. Sie stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse oder eine qualifizierte Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Rentenreform 2026

Die Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat den Wert am 5. März 2026 offiziell bestätigt. Die Anpassung erfolgt automatisch und gilt einheitlich in allen Bundesländern.

Anspruchsberechtigt sind Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Der Freibetrag gilt nicht für Minijobs, selbständige Tätigkeit oder Beamtenpensionen.

Nein. Der steuerliche Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Die Arbeitgeberseite führt die entsprechenden Beträge ab. Sozialversicherungsbeiträge bleiben davon unberührt.

Nein. Der erhöhte Besteuerungsanteil von 84 Prozent gilt nur für Rentnerinnen und Rentner, die 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen. Der persönliche Rentenfreibetrag von Bestandsrentnern bleibt unverändert.

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare 24.696 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, fällt Einkommensteuer an.

Zum 1. Januar 2027 tritt die Mütterrente III in Kraft. Außerdem ist der Start des Altersvorsorgedepots für diesen Termin geplant, allerdings steht die Zustimmung des Bundesrats zum Reformgesetz nach Stand Anfang April 2026 noch aus.

Ein Minijob bleibt grundsätzlich möglich. Er fällt jedoch nicht unter den Aktivrente-Freibetrag. Begünstigt sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Verbindliche Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der bundesweit kostenfreien Servicenummer sowie über die Auskunfts- und Beratungsstellen. Für steuerliche Fragen sind Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine die geeignete Anlaufstelle.

Amtliche Quellen

Quellen und weiterführende Informationen

Die Inhalte dieser Seite stützen sich auf offizielle Veröffentlichungen von Bundestag, Bundesregierung, Bundesfinanzministerium und Deutscher Rentenversicherung. Für verbindliche Auskünfte zu individuellen Situationen sind die genannten amtlichen Stellen zuständig.

Deutsche Rentenversicherung

Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent

Offizielle Meldung der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2026.

deutsche-rentenversicherung.de
Deutscher Bundestag

Bundestag beschließt das Rentenpaket

Dokumentation der Verabschiedung des Rentenpakets am 5. Dezember 2025 im Bundestag.

bundestag.de
Bundesregierung

Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026

Überblick der Bundesregierung über die zum 1. Januar 2026 wirksamen gesetzlichen Änderungen.

bundesregierung.de
Bundesfinanzministerium

Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente

Pressemitteilung und Hintergrund zum Aktivrentengesetz vom Bundesfinanzministerium.

bundesfinanzministerium.de
Bundesfinanzministerium

Fragen und Antworten zur Aktivrente

Offizielle FAQ-Seite des Bundesfinanzministeriums zu Voraussetzungen und Umsetzung der Aktivrente.

bundesfinanzministerium.de
Deutsche Rentenversicherung

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026

Bündelung aller Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahreswechsel.

deutsche-rentenversicherung.de
Deutscher Bundestag

Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot

Dokumentation der parlamentarischen Beratung und Abstimmung zum Altersvorsorgedepot (Zustimmung des Bundesrats steht noch aus).

bundestag.de
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